Versicherung für Working-Holiday sowie Sprach- & Bildungsreisen im Ausland
- Sondertarif -
Deine Vorteile auf einen Blick
- Umfassend abgesichert bis max. 2 Jahre
- konstante Prämien für die gesamte Laufzeit
36,00 € pro Monat
ReisePolice EDUCATION 24 - Versicherung
Die Auslandsversicherung für junge Weltentdecker ist bis zu einer Gesamtreisedauer von 24 Monaten buchbar und bietet umfangreichen Schutz für:
- Sprachschüler
- Studenten
- Doktoranden, Stipendiaten
- Praktikanten
- Volunteer und Freiwillige
- Au-Pairs
- Work & Travel / Working Holiday
- Reisende mit Weiterbildungshintergrund
- USA Reisende mit F1-Visum / F2-Visum / J1-Visum
- ReisePolice EDUCATION 24 Auslandskrankenversicherung
- ReisePolice EDUCATION 24 Auslandsreise-Zusatzversicherung „Komfort Plus“ mit Privathaftpflichtversicherung, Unfallversicherung und Notfall-Versicherung
- ReisePolice EDUCATION 24 Auslandsreise-Zusatzversicherung „Komfort Premium“ mit Privathaftpflichtversicherung, Unfallversicherung, Notfall-Versicherung und Reisegepäckversicherung
Leistungen der ReisePolice im Detail
ReisePolice EDUCATION 24 - Krankenversicherung
Leistungen: Auslandskrankenversicherung |
ReisePolice EDUCATION24
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Selbstbeteiligung im Schadensfall |
ohne Selbstbehalt |
Erstattet werden Aufwendungen für: |
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ambulante Heilbehandlung beim Arzt |
100 % |
ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel | 100 % |
ärztlich verordnete Massagen, medizinische Packungen und Inhalationen je Versicherungsjahr max. | 500 EUR |
medizinisch notwendige Schwangerschaftsuntersuchungen und -behandlungen | 100 % |
Entbindungen nach einer Wartezeit von 8 Monaten | 100 % |
ärztlich verordnete Hilfsmittel infolge eines Unfalls | 100 % |
schmerzstillende Zahnbehandlung einschließlich Zahnfüllungen zu 100% je Versicherungsjahr maximal | 750 EUR |
- darüber hinausgehende Kosten mit 75%, insgesamt jedoch maximal je Versicherungsjahr; | 2.000 EUR |
Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz mit 50 % je Versicherungsjahr maximal bis | 1.500 EUR |
Zahnersatz mit 50 % je Versicherungsjahr maximal bis | 1.500 EUR |
unfallbedingter Zahnersatz je Versicherungsjahr bis | 2.500 EUR |
stationäre Behandlung im Krankenhaus im Mehrbettzimmer | 100 % |
Transport zum nächsterreichbaren Krankenhaus | 100 % |
medizinisch notwendige Rehabilitationsmaßnahmen | 100 % |
medizinisch sinnvoller und vertretbarer Rücktransport ins Heimatland | 100 % |
Überführung und Bestattung bis | 50.000 EUR |
Hin- und Rückreisekosten für Familienangehörige bei stationärer Behandlung der versicherten Person | 100 % |
Psychoanalytische / psychotherapeutische Behandlung | 1.000 EUR |
Schutz im Heimatland pro Versicherungsjahr (mind. 12 Monate Reisedauer) | bis 6 Wochen |
ReisePolice EDUCATION 24 - Zusatzversicherung (Komfort Plus)
Leistungen: Reise-Haftpflichtversicherung |
ReisePolice EDUCATION24
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Selbstbeteiligung im Schadensfall |
ohne Selbstbehalt |
Versicherungsummen: |
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Personen- und Sachschäden (pauschal) | 2.500.000 EUR |
Mietsachschäden | 25.000 EUR |
Abschiebekosten | 5.000 EUR |
Praktikumsschäden (SB: 10%; mindestens 250 €) | 10.000 EUR |
Leistungen: Reise-Unfallversicherung |
ReisePolice EDUCATION24
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Selbstbeteiligung im Schadensfall |
ohne Selbstbehalt |
Versicherungsummen: | |
Todesfall | 15.000 EUR |
Todesfall (bei Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) | 10.000 EUR |
Grundsumme / Progression 350 % | 40.000 EUR |
Leistung bei Vollinvalidität | 140.000 EUR |
Such-, Rettungs- und Bergungskosten | 5.000 EUR |
Kosmetische Operationen | 5.000 EUR |
Leistungen: Reise-Notfallversicherung |
ReisePolice EDUCATION24
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Selbstbeteiligung im Schadensfall |
ohne Selbstbehalt |
Erstattet werden Aufwendungen für: | |
Übernahme der Kosten für die zwischenzeitliche Rückreise der versicherten Person ins Heimatland in einer einfachen Reiseform je Versicherungsjahr bis | 250 EUR |
Übernahme der Kosten für die Rückreise der versicherten Person ins Aufenthaltsland (Gastland) nach einer notfallbedingten Heimreise in einfacher Reiseform je Versicherungsjahr bis | 250 EUR |
ReisePolice EDUCATION 24 - Zusatzversicherung (Komfort Premium)
Leistungen: Reise-Haftpflichtversicherung |
ReisePolice EDUCATION24
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Selbstbeteiligung im Schadensfall |
ohne Selbstbehalt |
Versicherungsummen: |
|
Personen- und Sachschäden (pauschal) | 2.500.000 EUR |
Mietsachschäden | 25.000 EUR |
Abschiebekosten | 5.000 EUR |
Praktikumsschäden (SB: 10%; mindestens 250 €) | 10.000 EUR |
Leistungen: Reise-Unfallversicherung |
ReisePolice EDUCATION24
|
Selbstbeteiligung im Schadensfall |
ohne Selbstbehalt |
Versicherungsummen: | |
Todesfall | 15.000 EUR |
Todesfall (bei Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) | 10.000 EUR |
Grundsumme / Progression 350 % | 40.000 EUR |
Leistung bei Vollinvalidität | 140.000 EUR |
Such-, Rettungs- und Bergungskosten | 5.000 EUR |
Kosmetische Operationen | 5.000 EUR |
Leistungen: Reise-Notfallversicherung |
ReisePolice EDUCATION24
|
Selbstbeteiligung im Schadensfall |
ohne Selbstbehalt |
Erstattet werden Aufwendungen für: | |
Übernahme der Kosten für die zwischenzeitliche Rückreise der versicherten Person ins Heimatland in einer einfachen Reiseform je Versicherungsjahr bis | 250 EUR |
Übernahme der Kosten für die Rückreise der versicherten Person ins Aufenthaltsland (Gastland) nach einer notfallbedingten Heimreise in einfacher Reiseform je Versicherungsjahr bis | 250 EUR |
Leistungen: Reise-Gepäckversicherung |
ReisePolice EDUCATION24
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Selbstbeteiligung im Schadensfall |
ohne Selbstbehalt |
Versicherungsumme: | |
Reisegepäck bis | 2.000 EUR |
Als Reisegepäck gelten Sachen des persönlichen Reisebedarfs, die auf einer Reise mitgenommen werden, sowie Geschenke und Reiseandenken, die während der Reise erworben werden. |
Tarifinformationen:
Tarifübersicht
+
Versicherungsbedingungen
+ Produktinformation
+ Versicherungsbedingungen Incoming
Monatsgenau buchbar
Mit Heimaturlaub-Schutz
Flexible Zahlweise
Weltweiter 24 Stunden Notfall-Service
+49 40 55557877
Günstige Beiträge für Young Traveller: ReisePolice
Beitrag pro Monat: |
ReisePolice EDUCATION 24 Reise-Krankenversicherung
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Einzelperson |
Weltweit inkl. USA/Kanada (Outgoing)
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Deutschland (Incoming)
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1. bis 24. Monat
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1. bis 24. Monat
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bis 35 Jahre |
36,00 EUR
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36,00 EUR
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Beitrag pro Monat: |
ReisePolice EDUCATION 24 Zusatzversicherung (Haftpflicht, Unfall, Notfall, Gepäck)
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Einzelperson |
Komfort Plus
(Haftpflicht-, Unfall- und Notfallversicherung) |
Komfort Premium
(Haftpflicht-, Unfall-,Notfall-, Gepäckversicherung) |
1. bis 24. Monat
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1. bis 24. Monat
|
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bis 35 Jahre |
6,00 EUR
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15,00 EUR
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FAQ - Häufige Fragen & Antworten
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Wer kann die ReisePolice EDUCATION24 abschließen?
Die ReisePolice EDUCATION 24 wurde speziell für junge Reisende bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres (35. Geburtstag), mit ausländischer Staatsangehörigkeit während eines Aufenthaltes in Deutschland (Incoming), mit deutscher Staatsangehörigkeit während eines Aufenthaltes im Ausland (Outgoing) sowie Personen mit anderer Staatsangehörigkeit, sofern Sie Ihren ständigen Wohnsitz seit mindestens 2 Jahren in Deutschland haben, entwickelt.
Folgende Personen zählen zum versicherbaren Personenkreis:
- Au-Pairs
- Schüler
- Sprachschüler
- Praktikanten
- Studenten
- Doktoranden
- Stipendiaten
- Professoren
- Lektoren
- Teilnehmer an Work-and-Travel-Programmen
- Work & Traveller mit Work and Travel Visum
- sonstige Personen im Rahmen von Weiterbildungsmaßnahmen
In welchen Ländern gilt die Versicherung?
Für Deutsche im Ausland gilt der Versicherungsschutz weltweit. Besonderheit - alle Länder inklusive den Hochpreisländern USA und Kanada sind im Tarif EDUCATION 24 zu besonders günstigen Konditionen mitversichert.
Für Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit und einem ständigen Wohnsitz im Ausland, gilt der Versicherungsschutz während eines Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland.
Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz?
Für Deutsche im Ausland gilt: Der Antrag auf Abschluss eines Versicherungsvertrages ist vor Antritt der Auslandsreise zu stellen. Vertraglich vereinbarter Versicherungsbeginn muss stets der Abreisetag aus Deutschland sein. Das Datum der Grenzüberschreitung ins Ausland ist auf Verlangen nachzuweisen. Nach Antritt der Auslandsreise ist der Abschluss eines Versicherungsvertrages nicht mehr möglich!
Für Ausländer in Deutschland gilt: Der Antrag auf Abschluss eines Versicherungsvertrages kann jederzeit gestellt werden. Liegt die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland bereits mehr als 31 Tage zurück, so besteht eine Wartezeit für den Leistungsanspruch in Höhe von 31 Tagen. Das Datum der Einreise ist auf Verlangen nachzuweisen.
Der Versicherungsvertrag muss für die gesamte Dauer des Aufenthaltes abgeschlossen werden. Die Höchstversicherungsdauer beträgt je nach gewähltem Tarif maximal zwei Jahre. Der Versicherungsvertrag endet zum vereinbarten Zeitpunkt bzw. mit der Beendigung des vorübergehenden Aufenthaltes der versicherten Person in der Bundesrepublik Deutschland bzw. im Ausland. Der Vertrag endet ebenfalls, wenn die Voraussetzungen eines vorübergehenden Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland bzw. im Ausland nicht mehr vorliegen. Beispielsweise dann, wenn ein ausländischer Gast in sein Heimatland zurückkehrt oder der Deutsche seinen Wohnsitz und Lebensmittelpunkt dauerhaft ins Ausland verlegt.
Gibt es einen Selbstbehalt im Schadensfall?
Der Sondertarif ReisePolice EDUCATION24 beinhaltet keine Selbstbeteiligung.
Ist ein Heimaturlaubschutz mitversichert?
Unter folgenden Voraussetzungen besteht auch im Heimatland der versicherten Person Versicherungsschutz:
Bei Versicherungsverträgen von mindestens einjähriger Dauer besteht Versicherungsschutz auch bei einer vorübergehenden Rückkehr in das Heimatland der versicherten Person. Der Versicherungsschutz im Heimatland ist begrenzt auf maximal sechs Wochen für alle Heimatlandaufenthalte je Versicherungsjahr. Als Versicherungsjahr gilt dabei ein Zeitraum von zwölf Monaten gerechnet ab Versicherungsbeginn. Beginn und Ende einer jeden Reise in das Heimatland während der Vertragslaufzeit sind vom Versicherungsnehmer auf Verlangen des Versicherers im Leistungsfall nachzuweisen.Tipp! Selbstverständlich kannst Du auch mehrere Heimataufenthalte im Jahr planen. Achte darauf, dass die Summe aller Reisen ins Heimatland pro Versicherungsjahr 6 Wochen nicht übersteigt.
Kann der Tarif für das J1-Visum genutzt werden?
Studierende in den USA, benötigen für die Aufnahme an der Universität eine entsprechende Auslandsreiseversicherung, die den Anforderungen des U.S. Department of State entspricht. Unser Sondertarif ReisePolice EDUCATION 24 erfüllt mehr als nur die Mindestanforderungen. Folgende Anforderungskriterien können seitens des Versicherers bestätigt werden: 100% Kostenübernahme für medizinische Notfälle wie Krankheiten und Unfälle, 100% Kostenübernahme für einen medizinisch sinnvollen Rücktransport ins Heimatland, Übernahme der Überführungskosten im Todesfall bis zu 56.000 USD, Tarif ist ohne Selbstbeteiligung, eine U.S. Claims Office Address in den USA ist vorhanden. Die HanseMerkur Reiseversicherungs-AG genießt zudem das volle Vertrauen und Ansehen der Regierung des Heimatlandes des Teilnehmers. Diese Formulierung kann, alternativ zur Angabe eines Ratings, welches im Rahmen des J1-Visums gefordert wird, bestätigt werden.
ABER: Es gibt Anforderungen von Universitäten, denen wir nicht immer gerecht werden können, beispielsweise wenn eine "travel insurance" nicht akzeptiert wird oder bspw. Suizid, Drogenmissbrauch, Präventivmaßnahmen etc. vollumfänglich versichert sein müssen. Solltest Du unsicher sein, ob der EDUCATION60 Sondervertrag den Anforderungen Deiner Gast-Universität gerecht wird, prüfen wir die Anforderungen gern anhand eines sogenannten Waivers. Sende uns diesen bitte per E-Mail.
Kann ich mich über die ReisePolice EDUCATION 24 für mein „Young Professional-Visum“ in Kanada versichern?
Ja! Die ReisePolice EDUCATION 24 kann auch für Aufenthalte im Rahmen eines Young Professionals abgeschlossen werden.
Welche Zahlungsmöglichkeiten werden angeboten?
Die Zahlweise der Versicherungsbeiträge für Deine ReisePolice EDUCATION24 kannst Du bei der Onlinebuchung flexibel bestimmen. Die HanseMerkur bietet Dir die Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren, Kreditkarte oder PayPal an. Bei jeder dieser Zahlungsarten kannst Du eine Abbuchung einmalig, jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich festlegen. Eine Zahlung per Rechnung oder eine eigene Überweisung an den Versicherer ist nicht möglich.
Welche Unterlagen bekomme ich nach dem Vertragsabschluss?
Im Anschluss an die Online-Buchung erhältst Du per E-Mail eine Versicherungsbestätigung in Deutsch und Englisch, sowie die Vertragsbedingungen und Produktinformationen.
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Wie und wem melde ich einen Schadenfall?
Bitte melde Deinen Schaden unverzüglich der HanseMerkur Reiseversicherung AG! Unternehme dabei alles Vertretbare, was eine Vergrößerung des Schadens verhindert. Zeige zum Beispiel Brand-, Diebstahl- und Vandalismusschäden der zuständigen Polizeibehörde an und lass Dir Deine Anzeige bestätigen. Sammle alle Unterlagen, die mit dem Schaden in Zusammenhang stehen (u.a. Fotos von der unveränderten Schadenstelle, Kostenvorschläge, Atteste, Rechnungen, Heil- und Hilfsmittelverordnungen, Medikamentenbelege und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen).
Um eine genaue Auskunft über den Schadenfall geben zu können, ist die Beantwortung folgender Fragen hilfreich:
Wer hat den Schaden verursacht? Wer war am Schaden beteiligt - Zeugen, Geschädigte, Verletzte? Was ist genau passiert? Wann und wo hat sich der Schadenfall ereignet bzw. wann hast Du das erste Mal vom Schaden Kenntnis genommen? Wie kam es zu dem Schaden?
Einen Schaden meldest Du, unter Angabe Deiner Vertragsnummer, bei der HanseMerkur Reiseversicherung AG
im Notfall auf Reisen (24-Stunden-Notrufnummer): +49 40 - 5555 - 7877
per Telefon: +49 (0)40 - 4119 - 2300
per Telefax: +49 (0)40 - 4119 - 3586
per Post: HanseMerkur Reiseversicherung AG, Siegfried-Wedells-Platz 1, 20352 Hamburg
oder online über die Homepage: Schadenservice HanseMerkurWie erreiche ich die HanseMerkur im Notfall?
Der Versicherer Deines Versicherungsschutzes, die HanseMerkur Reiseversicherung AG, ist 24-Stunden an 7 Tagen in der Woche rund um den Globus für Dich erreichbar. Kontaktiere im Notfall auf Reisen folgende 24-Stunden-Notruf-Servicenummer +49 40 5555-7877.
Krank im Ausland: Wie lange besteht Versicherungsschutz?
Nachhaftung - Erfordert eine Erkrankung über das Ende des Versicherungsschutzes hinaus Heilbehandlung, weil die Rückreise wegen nachgewiesener Transportunfähigkeit nicht möglich ist, so besteht die Leistungspflicht im Rahmen des Sondertarifs ReisePolice EDUCATION 24 bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit, max. für die Dauer von drei Monaten, weiter.
Muss ich für Arztkosten im Ausland in Vorleistung treten?
Ob Du für Behandlungskosten im Ausland in Vorkasse treten musst, hängt davon ab, welche Leistungen Du in Anspruch nimmst. Wirst Du beispielsweise stationär im Krankenhaus behandelt, stellt der Versicherer nach Prüfung des Sachverhaltes eine Kostenübernahme aus. Hier ist keine Vorkasse angedacht. Im Falle einer stationären Behandlung solltest Du stets vorab die 24-Stunden-Notruf-Servicenummer kontaktieren.
Bei kleineren Schadenfällen im Ausland, zum Beispiel bei Krankheit, zahlst Du Rechnungen bis zu einem Richtwert von circa 500 Euro vorerst selbst und reichst diese im Original per Post beim Versicherer ein. Des Weiteren sind je nach Schadenfall weitere Unterlagen für die Leistungserstattung erforderlich. Welche dies konkret sind, erfährst Du unter: Schaden melden. Liegt der Versicherungs- und Prämienzahlungsnachweis dem Versicherer vor und ist die Leistungspflicht der HanseMerkur dem Grunde und der Höhe nach festgestellt, erfolgt die Auszahlung der Entschädigung binnen 2 Wochen.
Welche Unterlagen müssen für eine Leistungserstattung eingereicht werden?
Für die Bearbeitung des Schadenfalls sind immer der Versicherungsnachweis (Versicherungspolice), sämtliche Rechnungen im Original (für Behandlungen etc.) sowie eine kurze Hergangsbeschilderung einzureichen. Je nach Reiseland oder Härte des Schadenfalls können weitere Unterlagen angefragt werden.
Insbesondere für die Auslandskrankenversicherung sind als Kostennachweise bezahlte Originalbelege einzureichen, die folgende Angaben enthalten müssen:
- Name und Anschrift der behandelten Person
- Namen und Anschrift des Behandlers/Arztes
- Krankheitsbezeichnung/Diagnose
- Behandlungszeitraum
- Einzelleistungen des Arztes/Krankenhauses
- genaue Bezeichnung der ausländischen Währung
Schadenmeldungen sendest Du bitte der HanseMerkur per Post an:
HanseMerkur Reiseversicherung AG, Siegfried-Wedells-Platz 1, 20352 HamburgIch beende meine Reise eher, kann ich die Versicherung vorzeitig kündigen?
Ja, das ist möglich! Solltest Du vorzeitig Deine Reise beenden, kannst Du Deinen Vertrag monatsgenau kündigen.
Für die Kündigung benötigen wir von Dir folgende Angaben:
- kurze formlose Email mit Bekanntgabe der Rückreise
- Nachweis der Rückreise (z.B. Flugticket, Bordkarte etc.)
- Deine Versicherungsnummer
- eine gültige deutsche Bankverbindung (sofern diese dem Versicherer noch nicht vorliegt)
Dein Vertrag wird in diesem Fall frühestens zu dem Zeitpunkt beendet, an dem wir oder die HanseMerkur über die vorzeitige Beendigung deiner Reise Kenntnis erlangen. Zu viel gezahlte Prämien werden anteilig erstattet.
An wen richte ich Änderungsmitteilungen?
Ob die Änderung von Bankverbindungsdaten, Adressdaten, Namensänderungen etc. - Änderungsmitteilungen teilst Du uns am besten formlos per Email mit. Alternativ kannst du dies auch direkt der HanseMerkur über den Online-Vertragsservice übermitteln.
Kann ich meinen Versicherungsschutz verlängern?
Bei einer Verlängerung des Aufenthaltes innerhalb der Höchstversicherungsdauer von 2 Jahren, kann die ursprünglich vereinbarte Vertragsdauer nur mit einem Anschlussvertrag verlängert werden, wenn der Antrag für den Anschlussvertrag vor Ablauf des ursprünglichen Versicherungsvertrages bei der HanseMerkur vorgelegen hat und diese dem Anschlussvertrag ausdrücklich zustimmt.
Bei Vertragsverlängerungen besteht Versicherungsschutz nur für die Versicherungsfälle, Krankheiten, Beschwerden sowie deren Folgen, die nach Beantragung der Verlängerung (Datum und Uhrzeit des Poststempels) neu eingetreten sind.
Für die Verlängerungsbeantragung benötigen wir von Dir:
- eine kurze formlose Email mit Wunsch der Verlängerung
- Deine Versicherungsnummer
- das genaue Verlängerungsdatum (nur monatsgenaue Verlängerung mgl.)
- eine gültige deutsche Bankverbindung (sofern dem Versicherer noch nicht vorliegend)
Empfehlung: Jede Verlängerungsanfrage wird vom Versicherer geprüft und entsprechend darüber entschieden. Wenn Du Deinen Vertrag verlängern möchtest, empfehlen wir Dir das längstmögliche an Reisedauer zu versichern. Solltest Du Deine Reise vorzeitig beenden, kannst Du den Vertrag nach der Rückreise wieder kündigen und bekommst die zuviel gezahlten Beiträge erstattet.
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Ab wann kann ich die ReisePolice EDUCATION 24 neu abschließen?
Für junge Reisende, die bereits schon einmal mit der Auslandskrankenversicherung ReisePolice EDUCATION24 versichert waren und nun eine weitere Reise starten, ist Folgendes zu beachten: Der gleiche Tarif kann erst abgeschlossen werden, wenn zwischen Rückreise und dem neuen Reisebeginn mindestens 2 Monate Aufenthalt in Deutschland liegen. Des Weiteren muss der Hauptwohnsitz bei Vertragsabschluss in Deutschland sein.
Hinweis: Ein Neuabschluss aus dem Ausland heraus ist nicht möglich!
Kontakt
Wir sind für dich da: 0351 / 832 88 30
Mo-Fr: 9.00 - 12.00 Uhr & 13.00 - 17.00 Uhr
Ansprechpartner
MATHIAS JENSCH
MICHAELA SIEBER
HENRIETTE BEIL